säumige Beitragszahler
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 17.07.2014
Hallo,
in unserem Verein gibt es einige wenige Mitglieder, denen man immer wegen des Beitrages "hinterher rennen" muss. Die MV hat vor ein paar Jahren folgenden Punkt in die Beitragsordnung aufgenommen: "Für Mahnungen kann eine Mahngebühr zzgl. der Kosten für den Versand erhoben werden." Diese säumigen Mitglieder diskutieren dann jedes Mal, wenn mit der dritten Mahnung dann eine Mahngebühr erhoben wird und weigern sich, diese zu zahlen. Nun meine Fragen:
1. Gibt es (Form-)Vorschriften für Mahnungen? Reichen auch Emails (Rechnungen werden ja auch so verschickt)?
2. Gibt es Regelungen, wie hoch die Mahngebühren sein dürfen?
3. Wie kann man die Mahngebühren "eintreiben"?
4. Kann für die Mahnungen, mit der die Zahlung der ersten Mahngebühr angemahnt wird, irgendwann wieder eine Mahngebühr erhoben werden?
Vielen Dank