Re: Kooptation von Vorstandsmitgliedern
von: Olaf Hilbig ()
Datum: 07.07.2014
Zu dieser Thematik habe ich auch eine Frage/Problem.
In unserem Vorstand ist der Sportwart zurückgetreten. Für diese Position ist ein Vereinsmitglied gefunden wurden, welches die Aufgaben übernehmen würde. Kann er ohne Wahl in den Vorstand kooptiert werden?
Die Satzung sagt folgendes:
I. Der Vorstand besteht aus
• Dem ersten Vorsitzenden
• Dem stellvertretenden Vorsitzenden
• Dem Schriftführer
• Dem Kassenwart
• Dem Sportwart
• Dem Jugendwart
II. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die seines Vertreters. Der Vorstand ordnet und überwacht die Tätigkeiten der Abteilungen; er ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.
III. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind:
• Der erste Vorsitzende
• Der stellvertretende Vorsitzende
• Der Schriftführer
• Der Kassenwart
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei der vier Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
IV. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
V. Der Vorstand kann für seine Tätigkeit eine pauschale Vergütung nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung erhalten.
Neue Vorstandswahlen wären erst im Dez. 2015
Was könnten Sie mir empfehlen was hier die Sinnvollste Entscheidung ist.
Vielen Dank im Voraus
MfG
Olaf Hilbig