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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Formvorschriften für Mahnungen gibt es nicht. Es > genügt die Wiedervorlage der Rechnung. Es muss > auch nur einmal gemahnt werden, nicht etwa > dreimal. > Die Mahngebühren dürfen nicht höher sein als die > wirklich angefallenen Kosten. Dazu gehören aber > auch Verwaltungskosten, nicht nur Porto usf. Das > gilt auch für wiedeholte Mahnungen und das > Eintreiben der Mahngebühr. > Wie der Beitrag selbst sind Mahngebühren mit den > üblichen Mitteln eintreibbar. Also im einfachsten > Fall ein gerichtlicher Mahnbescheid. > > Meine Empfehlung: Die Mahnkosten als Vereinsstrafe > in die Satzung aufnehmen. Dann entfällt der > Nachweis der Mahnkosten und die Höhe ist nicht > mehr strittig.
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