Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Frage zu finanziellem Jahresbericht
von: Martin ()
Datum: 16.07.2014

Hallo,

wir sind gerade dabei für unseren gemeinnützig anerkannten e.V. einen finanziellen Jahresbericht zu schreiben..

Hier ein paar Zahlen, dann die Frage.

Insgesamt hatten wir ca. 45.000 EUR Einnahmen und 30.000 EUR Ausgaben.

Einnahmen waren v.a. Fördermittel (ca. 25.000 EUR) und Honorare (ca. 15.000 EUR).

Ausgaben waren v.a. ausgezahlte Honorare (ca. 27.000 EUR).

In der Vereinssatzung heißt der Vereinszweck u.a. "Öffentlichkeit über politische Themen
zu informieren, insbesondere durch Theateraufführungen". Die Gemeinnützigkeit ist für "Förderung von Kunst und Kultur" und "Förderung der Volks- und Berufsbildung".

Jetzt meine Fragen:

1. Sind wir bei einem "Gewinn" von ca. 15.000 EUR (Umsatz)steuerpflichtig?

2. Gelten wir nach wie vor als "Kleinunternehmer"?

3. Schon alleine aufgrund der Gemeinnützigkeit sind Umsatzsteuer kein Problem, oder?

4. Wir hatten bislang noch nie ähnlich hohe Einnahmen und Ausgaben. Gibt es für uns generell etwas (steuerlich) zu beachten?

5. Können die eingenommenen Honorare auch als "Honorare" bezeichnet werden, oder gilt es hier etwas zu beachten, z.B. dass man besser von "Dienstleistung" spricht.

Vielen Dank für die Hilfe!!

Martin

Re: Frage zu finanziellem Jahresbericht
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.07.2014

Der Gewinn ist nicht umsatzsteuerpflichtig, sondern die Einnahmen (Umsätze) - auch wenn keine Gewinner erzielt werden.
Fördermittel unterliegen aber in aller Regel nicht der Umsatzsteuer. Da die übrigen Einnahmen unter der Kleinunternehmergrenze liegen, dürfte der Verein von der Umsatzsteuer befreit sein und bleiben.

Dass gemeinnützige Einrichtungen generell von der Umsatzsteuer befreit sind, stimmt nicht. Es gibt aber besondere Befreiungsregelungen für Gemeinnützige. In Ihrem Fall können Teilnahmegebühren für Bildungsveranstaltungen befreit sein (hier kommt aber aber auf die Art der Veranstaltung an und auch auf die Teilnehmer).

Da es sich um Einnahmen des Zweckebeitriebs handelt, sind sie von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die Überschüsse müssen aber zeitnah (das heißt bis Ende des übernächsten Jahres) zweckgebunden verwendet werden.

Honorare sind als Bezeichnung korrekt. Es wäre aber zu prüfen, ob die Honorarkräfte wirklich selbstständig tätig sind oder faktisch abhängig beschäftigt.

Re: Frage zu finanziellem Jahresbericht
von: Martin ()
Datum: 16.07.2014

Oh vielen Dank, dann müssen wir also keine Steuern bezahlen.

1) Welche besondere Befreiungsregelungen für Gemeinnützige gibt es denn?

2) Was gilt es denn zu beachten bei der Frage "Honorarkraft" versus Schein-Selbständige?

Re: Frage zu finanziellem Jahresbericht
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.07.2014

Da muss ich das Handbuch verweisen. Das darzustellen ist im Rahmen des Forum nicht möglich,