Re: Vorsitzender zurück getreten
von: Hardy ()
Datum: 25.07.2014
Paula schrieb:
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> Hallo,
>
> in unserer Satzung heißt es
> "Die Mitgliederversammlung wählt aus den Reihen
> der Teilnehmer an der mindestens einmal jährlich
> stattfindendenden Mitgliederversamlung einen
> Vorsitzenden, einen stellvertretenden
> Vorsitzenden, einen Geschäftsführer und einen
> Kassenwart des Vorstandes.
> Der Vorstand wird für 4 Jahre gewählt, erbleibt
> bis zur Neu- oder Wiederwahl im Amt.
> Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem
> Amt, so sind die übrigen drei Vorstandsmitglieder
> befugt, bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein
> viertes Vorstandsmitglied zu bestimmen"
> Bei uns sind alle Vorstandsmitgleider alleine
> vertretungsberechtigt.
>
> Der Vorsitzende ist zurück getreten. Müssen wir
> jetzt in der kommenden Mitgliederversammlung einen
> neuen Vorsitzenden wählen? Ja, so Eure Satzung.
Wenn sich keiner findet, kann dann auch einer der übrigen drei Vorstandsmitglieder den Vorsitz kommissarisch übernehmen, bis zur nächsten regulären Wahl? Ja, m.M.n.
Muss es einen Vorsitzenden geben? Ja, so Eure Satzung.
Hardy