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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Gewinn ist nicht umsatzsteuerpflichtig, > sondern die Einnahmen (Umsätze) - auch wenn keine > Gewinner erzielt werden. > Fördermittel unterliegen aber in aller Regel nicht > der Umsatzsteuer. Da die übrigen Einnahmen unter > der Kleinunternehmergrenze liegen, dürfte der > Verein von der Umsatzsteuer befreit sein und > bleiben. > > Dass gemeinnützige Einrichtungen generell von der > Umsatzsteuer befreit sind, stimmt nicht. Es gibt > aber besondere Befreiungsregelungen für > Gemeinnützige. In Ihrem Fall können > Teilnahmegebühren für Bildungsveranstaltungen > befreit sein (hier kommt aber aber auf die Art der > Veranstaltung an und auch auf die Teilnehmer). > > Da es sich um Einnahmen des Zweckebeitriebs > handelt, sind sie von der Körperschaft- und > Gewerbesteuer befreit. Die Überschüsse müssen aber > zeitnah (das heißt bis Ende des übernächsten > Jahres) zweckgebunden verwendet werden. > > Honorare sind als Bezeichnung korrekt. Es wäre > aber zu prüfen, ob die Honorarkräfte wirklich > selbstständig tätig sind oder faktisch abhängig > beschäftigt.
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