Re: Satzung: Gemeinderats Mitglieder ohne stimmrecht
von: John8000 ()
Datum: 21.06.2014
Hallo Herr Goetze,
vielen Dank für ihre mühe.
Es war mir nicht einmal bewusst das sich das auf den Vorstand besieht, ich war im glauben das der Gemeinderatsmitglieder kein Stimmrecht haben.
Für mich stellt sich nur die Frage...ob die (Vorstandsmitglieder) bei den nächsten Wahlen stimmberechtigt sind.
"Übermittlung des Wortlauts der Satzung zu den Rechten und Pflichten der Vorstandsmitglieder und
denen der Gemeinderatsmitglieder erforderlich".
Wie kann ich das als leihe verstehen...ohne sie zu nerven...das sind soviel Punkte .......
Vielen Dank im Voraus.
ugoetze schrieb:
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> Dem Wortlaut nach sind die Vorstandsmitglieder
> nicht stimmberechtigt bei Beschlüssen des
> Gemeinderats. Ich vermute, dass diese Formulierung
> aus dem Zusammenhang gerissen ist. Möglicherweise
> sind Vorstandsmitglieder kraft ihres Amtes
> stimmberechtigt und sollen durch diese
> Formulierung kein doppeltes Stimmrecht haben.
> Für eine korrekte Antwort ist also die
> Übermittlung des Wortlauts der Satzung zu den
> Rechten und Pflichten der Vorstandsmitglieder und
> denen der Gemeinderatsmitglieder erforderlich.