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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzung: Gemeinderats Mitglieder ohne stimmrecht
von: John8000 ()
Datum: 20.06.2014

Hallo Zusammen,
bin absolut unwissend was die Vereinswelt betrifft...daher bitte ich um ganz ganz viel Unterstützung.
In Zwei Wochen sind Wahlen..der Vorstand und der Gemeinderat soll gewählt werden.
Nun steht in der Satzung unter § 8 Vorstand Abs 3. "Die für den Vorstand bestellten Gemeinderatsmitglieder sind bei den Gemeinderatsbeschlüssen für die Dauer ihrer Amtszeit im Vorstand nicht stimmberechtigt".
was ist darunter zu verstehen?
Vielen Dank im voraus.
Gruß John

Re: Satzung: Gemeinderats Mitglieder ohne stimmrecht
von: ugoetze ()
Datum: 21.06.2014

Dem Wortlaut nach sind die Vorstandsmitglieder nicht stimmberechtigt bei Beschlüssen des Gemeinderats. Ich vermute, dass diese Formulierung aus dem Zusammenhang gerissen ist. Möglicherweise sind Vorstandsmitglieder kraft ihres Amtes stimmberechtigt und sollen durch diese Formulierung kein doppeltes Stimmrecht haben.
Für eine korrekte Antwort ist also die Übermittlung des Wortlauts der Satzung zu den Rechten und Pflichten der Vorstandsmitglieder und denen der Gemeinderatsmitglieder erforderlich.

Re: Satzung: Gemeinderats Mitglieder ohne stimmrecht
von: John8000 ()
Datum: 21.06.2014

Hallo Herr Goetze,
vielen Dank für ihre mühe.
Es war mir nicht einmal bewusst das sich das auf den Vorstand besieht, ich war im glauben das der Gemeinderatsmitglieder kein Stimmrecht haben.
Für mich stellt sich nur die Frage...ob die (Vorstandsmitglieder) bei den nächsten Wahlen stimmberechtigt sind.

"Übermittlung des Wortlauts der Satzung zu den Rechten und Pflichten der Vorstandsmitglieder und
denen der Gemeinderatsmitglieder erforderlich".

Wie kann ich das als leihe verstehen...ohne sie zu nerven...das sind soviel Punkte .......
Vielen Dank im Voraus.


ugoetze schrieb:
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> Dem Wortlaut nach sind die Vorstandsmitglieder
> nicht stimmberechtigt bei Beschlüssen des
> Gemeinderats. Ich vermute, dass diese Formulierung
> aus dem Zusammenhang gerissen ist. Möglicherweise
> sind Vorstandsmitglieder kraft ihres Amtes
> stimmberechtigt und sollen durch diese
> Formulierung kein doppeltes Stimmrecht haben.
> Für eine korrekte Antwort ist also die
> Übermittlung des Wortlauts der Satzung zu den
> Rechten und Pflichten der Vorstandsmitglieder und
> denen der Gemeinderatsmitglieder erforderlich.

Re: Satzung: Gemeinderats Mitglieder ohne stimmrecht
von: ugoetze ()
Datum: 23.06.2014

Zu beachten ist der Wortlaut der Satzung.
Ohne SAtzungstext kann somit keine Antwort gegeben werden.