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Vereinsrecht und -organisation
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Dem Wortlaut nach sind die Vorstandsmitglieder > nicht stimmberechtigt bei Beschlüssen des > Gemeinderats. Ich vermute, dass diese Formulierung > aus dem Zusammenhang gerissen ist. Möglicherweise > sind Vorstandsmitglieder kraft ihres Amtes > stimmberechtigt und sollen durch diese > Formulierung kein doppeltes Stimmrecht haben. > Für eine korrekte Antwort ist also die > Übermittlung des Wortlauts der Satzung zu den > Rechten und Pflichten der Vorstandsmitglieder und > denen der Gemeinderatsmitglieder erforderlich.
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