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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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John8000 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Goetze, > vielen Dank für ihre mühe. > Es war mir nicht einmal bewusst das sich das auf > den Vorstand besieht, ich war im glauben das der > Gemeinderatsmitglieder kein Stimmrecht haben. > Für mich stellt sich nur die Frage...ob die > (Vorstandsmitglieder) bei den nächsten Wahlen > stimmberechtigt sind. > > "Übermittlung des Wortlauts der Satzung zu den > Rechten und Pflichten der Vorstandsmitglieder und > denen der Gemeinderatsmitglieder erforderlich". > > Wie kann ich das als leihe verstehen...ohne sie zu > nerven...das sind soviel Punkte ....... > Vielen Dank im Voraus. > > > ugoetze schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Dem Wortlaut nach sind die Vorstandsmitglieder > > nicht stimmberechtigt bei Beschlüssen des > > Gemeinderats. Ich vermute, dass diese > Formulierung > > aus dem Zusammenhang gerissen ist. > Möglicherweise > > sind Vorstandsmitglieder kraft ihres Amtes > > stimmberechtigt und sollen durch diese > > Formulierung kein doppeltes Stimmrecht haben. > > Für eine korrekte Antwort ist also die > > Übermittlung des Wortlauts der Satzung zu den > > Rechten und Pflichten der Vorstandsmitglieder > und > > denen der Gemeinderatsmitglieder erforderlich.
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