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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinssatzung unabänderbar
von: rechtsauskunft ()
Datum: 02.10.2011

Guten Tag,

meine Frage lautet: Kann eine Vereinssatzung regeln, dass bestimmte Teile von ihr durch zukünftige Satzungsänderungen nicht mehr geändert werden können (Im Sinne einer Ewigkeitsklausel)?
Falls ja, gilt das dann auch im Falle einer Neufassung der Satzung? Ab wann ist überhaupt von einer "Neufassung" zu sprechen?

Vielen Dank für die Auskunft.

Re: Vereinssatzung unabänderbar
von: Hardy ()
Datum: 04.10.2011

Ewigkeitsklausel:
Das wäre möglich, wenn für Satzungsänderungen festgeschrieben ist, dass dazu die Zustimmung aller Mitglieder - auch von abwesenden in der MV - nötig ist. Bei einem größeren Verein ist das sicherlich eine unüberwindbare Quote. Da stellt ihr Euch selbst ein Bein!
Das kann zur Beschlussunfähigkeit führen, bspw.: Der Vorstand soll aus 5 Mitgliedern bestehen. Was macht der Verein, wenn bei einer Wahl diese Zahl nicht mehr zustande kommt? Da seit ihr nicht mal wegen dieser "Ewigkeitsklausel" als Vorstand beschlussfähig, weil dann die Reduzierung der Vorständler nicht möglich wäre! Legt lieber mal diesen Entwurf dem Vereinsregister vor.
Von einer Neufassung der Satzung spricht man, wenn größere Teile einer alten Satzung neu gefasst werden