Re: Vereinssatzung unabänderbar
von: Hardy ()
Datum: 04.10.2011
Ewigkeitsklausel:
Das wäre möglich, wenn für Satzungsänderungen festgeschrieben ist, dass dazu die Zustimmung aller Mitglieder - auch von abwesenden in der MV - nötig ist. Bei einem größeren Verein ist das sicherlich eine unüberwindbare Quote. Da stellt ihr Euch selbst ein Bein!
Das kann zur Beschlussunfähigkeit führen, bspw.: Der Vorstand soll aus 5 Mitgliedern bestehen. Was macht der Verein, wenn bei einer Wahl diese Zahl nicht mehr zustande kommt? Da seit ihr nicht mal wegen dieser "Ewigkeitsklausel" als Vorstand beschlussfähig, weil dann die Reduzierung der Vorständler nicht möglich wäre! Legt lieber mal diesen Entwurf dem Vereinsregister vor.
Von einer Neufassung der Satzung spricht man, wenn größere Teile einer alten Satzung neu gefasst werden