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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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rechtsauskunft schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > meine Frage lautet: Kann eine Vereinssatzung > regeln, dass bestimmte Teile von ihr durch > zukünftige Satzungsänderungen nicht mehr geändert > werden können (Im Sinne einer Ewigkeitsklausel)? > Falls ja, gilt das dann auch im Falle einer > Neufassung der Satzung? Ab wann ist überhaupt von > einer "Neufassung" zu sprechen? > > Vielen Dank für die Auskunft.
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