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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Ewigkeitsklausel: > Das wäre möglich, wenn für Satzungsänderungen > festgeschrieben ist, dass dazu die Zustimmung > aller Mitglieder - auch von abwesenden in der MV - > nötig ist. Bei einem größeren Verein ist das > sicherlich eine unüberwindbare Quote. Da stellt > ihr Euch selbst ein Bein! > Das kann zur Beschlussunfähigkeit führen, bspw.: > Der Vorstand soll aus 5 Mitgliedern bestehen. Was > macht der Verein, wenn bei einer Wahl diese Zahl > nicht mehr zustande kommt? Da seit ihr nicht mal > wegen dieser "Ewigkeitsklausel" als Vorstand > beschlussfähig, weil dann die Reduzierung der > Vorständler nicht möglich wäre! Legt lieber mal > diesen Entwurf dem Vereinsregister vor. > Von einer Neufassung der Satzung spricht man, wenn > größere Teile einer alten Satzung neu gefasst > werden
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