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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Besteuerung der Tagungspauschale an Mitglieder
von: AngersteinJo ()
Datum: 29.08.2023

Wir machen jedes Jahr satzungsgemäß unsere Mitgliederversammlung mit 200-500 Personen. Dazu suchen wir geeignete Veranstaltungsräume die natürlich Geld kosten. Bisher zahlen wir als Mutterverein ca. 50 Prozent Teil dieser Ausgaben (Miete, Technik, Verpflegung) und berechnen an unsere Mitglieder als Tagungspauschale die restlichen 50 Prozent weiter.
Seit Jahrzehnten schließen wir als Mutterverein die Verträge mit den entsprechenden Veranstaltungsstätten ab und zahlen auch die Rechnung komplett und berechnen dann an die jeweiligen Mitglieder die entsprechende Tagungspauschale weiter.
Zum Teil sind die Mitgliederversammlungen auch Fortbildungs-, Bildungsveranstaltungen, da es dort regelmäßig Fachvorträge gibt und es immer um vereinsbezogene fachliche Inhalte geht.

Nun zur Frage: Muss ich die Rechnungen der Tagungspauschalen mit oder ohne Umsatzsteuer weiter berechnen? Oder kann ich sie zum ideellen Bereich zurechnen und ohne Umsatzsteuer arbeiten.

Vielen Dank.

Astrid Schlüter.

Re: Besteuerung der Tagungspauschale an Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 29.08.2023

Da die Tagungspauschalen leistungstauschbasiert abgerechnet werden, sind es wirtschaftliche Einnahmen. Eine Zuordnung zum ideellen Bereiche kommt also nicht in Frage.