Re: Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 30.08.2023
Frage 1: Wie könnte jetzt der Außenauftritt aussehen:? Zum Beispiel: Der Vorstand (und die zwei Namen).
# Was ist mit "Außenauftritt" gemeint? Die Angabe des vertretungsberechtigen Vorstands?
Es würde genügen, wenn zwei davon angegeben werden.
oder
Frage 2: Wenn in der Satzung geregelt, kann dann durch den Vorstand Funkionen den gewählten Vorständen zugeordnet werden und diese tretten dann nach Außen mit den Funktionsbeschreibungen auf?
Zum Beispiel: Der Vorstand und die Funktione (und die zwei Namen)?
# Ja, das kann man so machen. Es ist aber nicht nötig, eine Funktionsbezeichnung anzugeben, von daher hat man freie Wahl, wie man die Ämter benennt.