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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand
von: ger1842 ()
Datum: 30.08.2023

In der Satzung ist geregelt, dass 3-5 Vorstände für den BGB-Vorstand gewählt werden undjeweils zwei Vertretungsberechtigt sind. Funktionen sind nicht benannt.

Frage 1: Wie könnte jetzt der Außenauftritt aussehen:? Zum Beispiel: Der Vorstand (und die zwei Namen).
oder
Frage 2: Wenn in der Satzung geregelt, kann dann durch den Vorstand Funkionen den gewählten Vorständen zugeordnet werden und diese tretten dann nach Außen mit den Funktionsbeschreibungen auf?
Zum Beispiel: Der Vorstand und die Funktione (und die zwei Namen)?
Also: Unterschrift unter einem Brief:

Der Vorstand
Vorname Nachnahme Vorname Nachnahme
Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender

Re: Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 30.08.2023

Frage 1: Wie könnte jetzt der Außenauftritt aussehen:? Zum Beispiel: Der Vorstand (und die zwei Namen).

# Was ist mit "Außenauftritt" gemeint? Die Angabe des vertretungsberechtigen Vorstands?
Es würde genügen, wenn zwei davon angegeben werden.

oder
Frage 2: Wenn in der Satzung geregelt, kann dann durch den Vorstand Funkionen den gewählten Vorständen zugeordnet werden und diese tretten dann nach Außen mit den Funktionsbeschreibungen auf?
Zum Beispiel: Der Vorstand und die Funktione (und die zwei Namen)?

# Ja, das kann man so machen. Es ist aber nicht nötig, eine Funktionsbezeichnung anzugeben, von daher hat man freie Wahl, wie man die Ämter benennt.