Re: Protokoll bei schriftl. Abstimmung
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 12.04.2024
Hier die relevanten Stellen:
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(4) Beschlüsse der Mitgliederversammlung können in begründeten Ausnahmefällen auch schriftlich gefasst werden. Dazu wird die Beschlussvorlage allen Mitgliedern durch einfachen Brief, Fax oder Email mit einer zweiwöchigen Frist zur Stimmabgabe vorgelegt. Für die Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit, wie sie für die entsprechende Art der Beschlussfassung mit Versammlung geregelt ist. Stimmabgaben, die nicht bis zum Ende der Frist beim Verein eingehen, gelten als Enthaltungen. Die Beschlussvorlage gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
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(7) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, welche den Ort und die Zeit der Versammlung sowie das Abstimmungsergebnis angibt. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.