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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
jolanda wilhelm schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wir haben einen Beschluss der MV schriftlich (per > E-mail) gefasst. Lt. Satzung ist das zulässig. > > Ich frage mich, wie genau das Protokoll dazu > aussehen muss und wer das unterschreiben soll. Lt. > Satzung ist das Protokoll vom Versammlungsleiter > zu unterschreiben. Ist dass dann die Person, die > die schriftliche Abstimmung "geleitet" hat? > Und müssen alle Mitglieder, die sich beteiligt > haben, auch namentlich aufgelistet werden - so wie > es sonst ja die Teilnehmerliste gibt? (lt. Satzung > zählen nicht abgegebene Stimmen als Enthaltung). > > Danke und schönes Wochenende, > jw
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