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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
jolanda wilhelm schrieb: ------------------------------------------------------- > Hier die relevanten Stellen: > [...] > (4) Beschlüsse der Mitgliederversammlung können in > begründeten Ausnahmefällen auch schriftlich > gefasst werden. Dazu wird die Beschlussvorlage > allen Mitgliedern durch einfachen Brief, Fax oder > Email mit einer zweiwöchigen Frist zur Stimmabgabe > vorgelegt. Für die Beschlussfassung entscheidet > die Mehrheit, wie sie für die entsprechende Art > der Beschlussfassung mit Versammlung geregelt ist. > Stimmabgaben, die nicht bis zum Ende der Frist > beim Verein eingehen, gelten als Enthaltungen. Die > Beschlussvorlage gilt dem Mitglied als zugegangen, > wenn sie an die letzte vom Mitglied des Vereins > schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet > ist. > [...] > (7) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung > ist eine Niederschrift aufzunehmen, welche den Ort > und die Zeit der Versammlung sowie das > Abstimmungsergebnis angibt. Die Niederschrift ist > vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
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