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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ergänzende Frage zu vorgezogener Vorstandswahl und weitere Frage zum Vorstand
von: Doreen ()
Datum: 31.03.2024

Hallo Herr Pfeffer, zuerst einmal frohe Ostern!
Und dann meine beiden Fragen. Ich hatte zum ersten Thema schon einmal gefragt, habe aber noch eine ergänzende Frage. Es geht darum, dass wir die Mitgliederversammlungen für 2023 und 24 zusammenlegen möchten, weil 2023 aus Krnakheitsgründen ausfallen musste. Wir hatten die MV die letzten Jahre gegen Ende des Jahres. Da sie aber laut satzung vorzugsweise im ersten Halbjahr liegen soll, wollen wir die zusammengefassten MVs jetzt im Mai durchführen. 2024 ist auch die Neuwahl des Vorstands fällig. In der Satzung steht: Dier Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Im Mai wären diese aber noch nicht rum. Ist das ein Problem wegen der Satzungsformulierung?
Und eine weitere Frage: Ist ein Rücktritt vom Rücktritt im Vorstand möglich? Und wenn nicht, kann man das Mitglied bis zur Neuwahl kommissarisch sizusagen für sich selber einsetzen?
Vielen Dank!

Re: Ergänzende Frage zu vorgezogener Vorstandswahl und weitere Frage zum Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 31.03.2024

In der Satzung steht: Dier Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Im Mai wären diese aber noch nicht rum. Ist das ein Problem wegen der Satzungsformulierung?

# Nein, weil der Vorstand jederzeit abgewählt werden kann. Das geschieht bei Neuwahlen automatisch.

Und eine weitere Frage: Ist ein Rücktritt vom Rücktritt im Vorstand möglich?

# Nein, bzw. nur durch Neuwahl.

Re: Ergänzende Frage zu vorgezogener Vorstandswahl und weitere Frage zum Vorstand
von: Doreen ()
Datum: 31.03.2024

Vielen Dank! Und das mit der kommissarischen Vertretung? Wir können bei Rücktritt ein Mitglied auch von außerhalb des Vorstands kommissarisch einsetzen. Kann das auch dieselbe Person sein, die zurückgetreten ist?

Re: Ergänzende Frage zu vorgezogener Vorstandswahl und weitere Frage zum Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 31.03.2024

Und das mit der kommissarischen Vertretung?

# Dafür bedarf es einer Satzungsregelung.

Re: Ergänzende Frage zu vorgezogener Vorstandswahl und weitere Frage zum Vorstand
von: Doreen ()
Datum: 31.03.2024

Dort steht, dass wir Mitglieder kommissarisch berufen können. Nur dieser Sonderfall, dass das das ehemalige Vorstandsmitglied selber ist, ist nicht geregelt, weil das ja auch sicher nicht oft vorkommt. Es müsste aber ja eigentlich damit abgedeckt sein, da die Person nach dem Rücktritt aus dem Vorstand ja "normales" Mitglied ist. Oder?



Edited 1 time(s). Last edit at 31.03.2024 by Doreen.

Re: Ergänzende Frage zu vorgezogener Vorstandswahl und weitere Frage zum Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 01.04.2024

Ja, dass die Person vorher zurückgetreten ist, kann grundsätzlich keine Rolle spielen.

Re: Ergänzende Frage zu vorgezogener Vorstandswahl und weitere Frage zum Vorstand
von: Doreen ()
Datum: 01.04.2024

Vielen Dank wieder!