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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Doreen schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, zuerst einmal frohe Ostern! > Und dann meine beiden Fragen. Ich hatte zum ersten > Thema schon einmal gefragt, habe aber noch eine > ergänzende Frage. Es geht darum, dass wir die > Mitgliederversammlungen für 2023 und 24 > zusammenlegen möchten, weil 2023 aus > Krnakheitsgründen ausfallen musste. Wir hatten die > MV die letzten Jahre gegen Ende des Jahres. Da sie > aber laut satzung vorzugsweise im ersten Halbjahr > liegen soll, wollen wir die zusammengefassten MVs > jetzt im Mai durchführen. 2024 ist auch die > Neuwahl des Vorstands fällig. In der Satzung > steht: Dier Vorstand wird für die Dauer von zwei > Jahren gewählt. Im Mai wären diese aber noch nicht > rum. Ist das ein Problem wegen der > Satzungsformulierung? > Und eine weitere Frage: Ist ein Rücktritt vom > Rücktritt im Vorstand möglich? Und wenn nicht, > kann man das Mitglied bis zur Neuwahl > kommissarisch sizusagen für sich selber > einsetzen? > Vielen Dank!
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