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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Doreen schrieb: ------------------------------------------------------- > Dort steht, dass wir Mitglieder kommissarisch > berufen können. Nur dieser Sonderfall, dass das > das ehemalige Vorstandsmitglied selber ist, ist > nicht geregelt, weil das ja auch sicher nicht oft > vorkommt. Es müsste aber ja eigentlich damit > abgedeckt sein, da die Person nach dem Rücktritt > aus dem Vorstand ja "normales" Mitglied ist. Oder?
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