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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsregelung Organe des Vereins
von: reipalu ()
Datum: 27.03.2024

Hallo Herr Pfeffer,
wir wollten unsere Satzung auf einen aktuellen Stand bringen. Zwecks Vorabprüfung haben wir diese schon mal beim Amtsgericht eingereicht.
Nun hat ein Rechtspfleger etwas angemahnt, dass wir gar nicht ändern wollten.
Es geht um die Organe bzw. die Besetzung des Vorstandes.
Lt. Satzung sind die Organe des Vereins
a) die Mitgliederversammlung
b) der gesetzliche Vorstand (BGB§26), der Vorsitzende und der Kassierer sind im VR eingetragen
c) der geschäftsführende Vorstand mit dem stellv. Vorsitzenden, dem stellv. Kassierer und zwei Schriftführer
nicht im VR eingetragen.
d) der erweiterte Vorstand, hier werden pro 100 Mitglieder ein Beisitzer gewählt. Bei uns 7 Leute

Der Vorstand b) und c) tagen monatlich, der erweiterte Vorstand wird viermal im Jahr hinzugezogen

Das Amtsgericht bemängelt jetzt, dass der gesetzliche Vorstand und der geschäftsführende Vorstand eins ist im Sinne des BGB§26. Und das so nicht geht.

Das Problem ist, dass dies bei uns schon Jahrzehnte so in der Satzung steht und auch in der Mustersatzung des Verbandes hat diese Gliederung. Auch wurde das bei den letzten Satzungsänderung nie bemängelt.

Wie kommen wir aus der Sache raus? Hat die Rechtspflegerin hier recht?

LG

Re: Satzungsregelung Organe des Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 28.03.2024

Das Amtsgericht bemängelt jetzt, dass der gesetzliche Vorstand und der geschäftsführende Vorstand eins ist im Sinne des BGB § 26. Und das so nicht geht.

# Ich sehe hier nicht, dass das VR Einwände haben könnte, weil der BGB-Vorstand klar definiert ist. Die Frage kann hier nur sein, welche Befugnisse der geschäftsführende Vorstand hat.

Re: Satzungsregelung Organe des Vereins
von: reipalu ()
Datum: 28.03.2024

Vielen Dank für die Antwort