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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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reipalu schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > wir wollten unsere Satzung auf einen aktuellen > Stand bringen. Zwecks Vorabprüfung haben wir diese > schon mal beim Amtsgericht eingereicht. > Nun hat ein Rechtspfleger etwas angemahnt, dass > wir gar nicht ändern wollten. > Es geht um die Organe bzw. die Besetzung des > Vorstandes. > Lt. Satzung sind die Organe des Vereins > a) die Mitgliederversammlung > b) der gesetzliche Vorstand (BGB§26), der > Vorsitzende und der Kassierer sind im VR > eingetragen > c) der geschäftsführende Vorstand mit dem stellv. > Vorsitzenden, dem stellv. Kassierer und zwei > Schriftführer > nicht im VR eingetragen. > d) der erweiterte Vorstand, hier werden pro 100 > Mitglieder ein Beisitzer gewählt. Bei uns 7 Leute > > Der Vorstand b) und c) tagen monatlich, der > erweiterte Vorstand wird viermal im Jahr > hinzugezogen > > Das Amtsgericht bemängelt jetzt, dass der > gesetzliche Vorstand und der geschäftsführende > Vorstand eins ist im Sinne des BGB§26. Und das so > nicht geht. > > Das Problem ist, dass dies bei uns schon > Jahrzehnte so in der Satzung steht und auch in der > Mustersatzung des Verbandes hat diese Gliederung. > Auch wurde das bei den letzten Satzungsänderung > nie bemängelt. > > Wie kommen wir aus der Sache raus? Hat die > Rechtspflegerin hier recht? > > LG
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