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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsformulierungen
von: Sportbegeistert ()
Datum: 25.03.2024

Sind folgende Formulierungen in der Satzung haltbar:

Das Präsidium wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Das Präsidium wird von den Beschränkungen des § 34 BGB befreit.

Die Haftung des Präsidiums, von ehrenamtlich Tätigen und Organ- oder Amtsträgern ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.

Das Präsidium ist berechtigt, bei Bedarf besondere Vertreter nach § 30 BGB zu bestellen und diesen die damit verbundene Vertretung und Geschäftsführung zu übertragen.

Gibt es weitere sinnvolle Formulierungen?

Re: Satzungsformulierungen
von: pfeffer ()
Datum: 25.03.2024

"Das Präsidium wird von den Beschränkungen des § 34 BGB befreit."

Diese Regelung ist unwirksam. Nach § 40 BGB kann von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen werden.

"Die Haftung des Präsidiums, von ehrenamtlich Tätigen und Organ- oder Amtsträgern ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt."

Das gilt aber nur Innenverhältnis

Re: Satzungsformulierungen
von: Sportbegeistert ()
Datum: 25.03.2024

Vielen Dank für die Antwort.