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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > "Das Präsidium wird von den Beschränkungen des § > 34 BGB befreit." > > Diese Regelung ist unwirksam. Nach § 40 BGB kann > von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des > Vorstands durch die Satzung nicht abgewichen > werden. > > "Die Haftung des Präsidiums, von ehrenamtlich > Tätigen und Organ- oder Amtsträgern ist auf > Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt." > > Das gilt aber nur Innenverhältnis
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