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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Sportbegeistert schrieb: ------------------------------------------------------- > Sind folgende Formulierungen in der Satzung > haltbar: > > Das Präsidium wird von den Beschränkungen des § > 181 BGB befreit. > > Das Präsidium wird von den Beschränkungen des § 34 > BGB befreit. > > Die Haftung des Präsidiums, von ehrenamtlich > Tätigen und Organ- oder Amtsträgern ist auf > Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. > > Das Präsidium ist berechtigt, bei Bedarf besondere > Vertreter nach § 30 BGB zu bestellen und diesen > die damit verbundene Vertretung und > Geschäftsführung zu übertragen. > > Gibt es weitere sinnvolle Formulierungen?
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