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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Entscheidungen des Vereins
von: Mel_VG ()
Datum: 06.03.2024

Hallo,

ursprünglich bestand unser Vereins aus 3 Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird durch 2 Vorstandsmitglieder vertreten, nach §26 BGB. Nun ist ein Vorstandsmitglied ausgetreten und der Vorstand besteht nur noch aus 2 Mitgliedern, der Vorsitzenden (die gleichzeitig auch Kassenwart ist) und der Stellvertretung.

Wie sieht es nun bei Veranstaltungen aus? Kann die Vorsitzende z.B. entscheiden wer die Bratwürste verkauft oder braucht es immer eine Entscheidung des gesamten Vorstandes? Problem, da wir nur noch 2 sind, wenn eine Person ablehnt, dann ist immer abgelehnt. Also muss alles einstimmig laufen.

Welche Entscheidungen muss der Vorstand gemeinsam fällen und welche kann ich als Vorsitzende alleine entscheiden?

Mel

Re: Entscheidungen des Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 06.03.2024

Um das zu erklären, muss man die Frage anders stellen: Was passiert, wenn ein Vorstandsmitglied eigenmächtig entscheidet (also ohne Beschuss des Vorstands).
Die Antwort: Die Rechtsgeschäfte sind trotzdem wirksam. Das Vorstandsmitglied kann sich aber haftbar machen, d.h. das andere Vorstandsmitglied bzw. die Mitgliederversammlung kann ihn für die nicht erlaubten Geschäfte zur Kasse bitten (so als hätte er auf eigene Rechnung gehandelt).
Die Frage ist also einzig, ob Vorstand oder Verein (in Form der MV) das Einzelhandeln des Vorstands missbilligen. Es liegt deswegen im Eigeninteresse des Vorstandsmitglieds, die Zustimmung einzuholen.
Der unvollständig besetzte Vorstand ist also ein Zustand, der behoben werden sollte, sei es durch Neuwahlen oder durch Satzungsänderung.