Re: Entscheidungen des Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 06.03.2024
Um das zu erklären, muss man die Frage anders stellen: Was passiert, wenn ein Vorstandsmitglied eigenmächtig entscheidet (also ohne Beschuss des Vorstands).
Die Antwort: Die Rechtsgeschäfte sind trotzdem wirksam. Das Vorstandsmitglied kann sich aber haftbar machen, d.h. das andere Vorstandsmitglied bzw. die Mitgliederversammlung kann ihn für die nicht erlaubten Geschäfte zur Kasse bitten (so als hätte er auf eigene Rechnung gehandelt).
Die Frage ist also einzig, ob Vorstand oder Verein (in Form der MV) das Einzelhandeln des Vorstands missbilligen. Es liegt deswegen im Eigeninteresse des Vorstandsmitglieds, die Zustimmung einzuholen.
Der unvollständig besetzte Vorstand ist also ein Zustand, der behoben werden sollte, sei es durch Neuwahlen oder durch Satzungsänderung.