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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Mel_VG schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ursprünglich bestand unser Vereins aus 3 > Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird durch 2 > Vorstandsmitglieder vertreten, nach §26 BGB. Nun > ist ein Vorstandsmitglied ausgetreten und der > Vorstand besteht nur noch aus 2 Mitgliedern, der > Vorsitzenden (die gleichzeitig auch Kassenwart > ist) und der Stellvertretung. > > Wie sieht es nun bei Veranstaltungen aus? Kann die > Vorsitzende z.B. entscheiden wer die Bratwürste > verkauft oder braucht es immer eine Entscheidung > des gesamten Vorstandes? Problem, da wir nur noch > 2 sind, wenn eine Person ablehnt, dann ist immer > abgelehnt. Also muss alles einstimmig laufen. > > Welche Entscheidungen muss der Vorstand gemeinsam > fällen und welche kann ich als Vorsitzende alleine > entscheiden? > > Mel
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