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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Um das zu erklären, muss man die Frage anders > stellen: Was passiert, wenn ein Vorstandsmitglied > eigenmächtig entscheidet (also ohne Beschuss des > Vorstands). > Die Antwort: Die Rechtsgeschäfte sind trotzdem > wirksam. Das Vorstandsmitglied kann sich aber > haftbar machen, d.h. das andere Vorstandsmitglied > bzw. die Mitgliederversammlung kann ihn für die > nicht erlaubten Geschäfte zur Kasse bitten (so als > hätte er auf eigene Rechnung gehandelt). > Die Frage ist also einzig, ob Vorstand oder Verein > (in Form der MV) das Einzelhandeln des Vorstands > missbilligen. Es liegt deswegen im Eigeninteresse > des Vorstandsmitglieds, die Zustimmung > einzuholen. > Der unvollständig besetzte Vorstand ist also ein > Zustand, der behoben werden sollte, sei es durch > Neuwahlen oder durch Satzungsänderung.
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