Re: Formulierung Vorstandswahl in der Satzung
von: LuHa ()
Datum: 06.02.2024
Gerade entdeckt: Der Begriff heißt "Gesamtwahl". Ist folgender Passus ausreichend und deckt alles ab?
"(5) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder nach Absatz 1 sowie der Vorstandsmitglieder nach Absatz 2 werden jeweils in einem Wahlgang mittels geheimer Gesamtwahl gewählt. Jedes Mitglied hat demnach so viele Stimmen, wie Ämter zur Wahl stehen, eine mehrfache Stimmabgabe für denselben Kandidaten ist unzulässig. Gewählt sind diejenigen Kandidaten mit den meisten Stimmen. Bei Gleichstand wird eine Stichwahl durchgeführt. Ist bei einer Wahl nur ein Amt zu besetzen oder handelt es sich um eine Stichwahl, kann diese per Handzeichen erfolgen, sofern kein anwesendes Mitglied eine geheime Wahl wünscht."