Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Formulierung Vorstandswahl in der Satzung
von: LuHa ()
Datum: 06.02.2024

Hallo Herr Pfeffer,

in unserer neuen Satzung wird es heißen:
(1) Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden. Jedes vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln.
(2) Dem Vorstand können darüber hinaus bis zu fünf weitere Personen angehören.

Die Wahl wollen wir praktisch so durchführen, dass wir zwei Wahlgänge haben. Im ersten Wahlgang werden die drei Vorsitzenden gewählt - und zwar alle gemeinsam. Es stellen sich also z.B. 5 Leute auf, jedes Mitglied hat so viele Stimmen wie es Ämter gibt (hier also 3) und kann diese vergeben (ohne kumulieren). Die drei mit den meisten Stimmen sind gewählt. Analog der zweite Wahlgang für die bis zu fünf weiteren.

Wie kann ich das sinnvoll und einfach beschreiben? Gibt es hierfür einen Fachbegriff? Es ist ja keine Blockwahl im klassischen Sinne.

Gruß

Re: Formulierung Vorstandswahl in der Satzung
von: LuHa ()
Datum: 06.02.2024

Gerade entdeckt: Der Begriff heißt "Gesamtwahl". Ist folgender Passus ausreichend und deckt alles ab?

"(5) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder nach Absatz 1 sowie der Vorstandsmitglieder nach Absatz 2 werden jeweils in einem Wahlgang mittels geheimer Gesamtwahl gewählt. Jedes Mitglied hat demnach so viele Stimmen, wie Ämter zur Wahl stehen, eine mehrfache Stimmabgabe für denselben Kandidaten ist unzulässig. Gewählt sind diejenigen Kandidaten mit den meisten Stimmen. Bei Gleichstand wird eine Stichwahl durchgeführt. Ist bei einer Wahl nur ein Amt zu besetzen oder handelt es sich um eine Stichwahl, kann diese per Handzeichen erfolgen, sofern kein anwesendes Mitglied eine geheime Wahl wünscht."

Re: Formulierung Vorstandswahl in der Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 07.02.2024

Da gibt es keine Bedenken.