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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Gerade entdeckt: Der Begriff heißt "Gesamtwahl". > Ist folgender Passus ausreichend und deckt alles > ab? > > "(5) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder nach > Absatz 1 sowie der Vorstandsmitglieder nach Absatz > 2 werden jeweils in einem Wahlgang mittels > geheimer Gesamtwahl gewählt. Jedes Mitglied hat > demnach so viele Stimmen, wie Ämter zur Wahl > stehen, eine mehrfache Stimmabgabe für denselben > Kandidaten ist unzulässig. Gewählt sind diejenigen > Kandidaten mit den meisten Stimmen. Bei > Gleichstand wird eine Stichwahl durchgeführt. Ist > bei einer Wahl nur ein Amt zu besetzen oder > handelt es sich um eine Stichwahl, kann diese per > Handzeichen erfolgen, sofern kein anwesendes > Mitglied eine geheime Wahl wünscht."
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