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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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LuHa schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > in unserer neuen Satzung wird es heißen: > (1) Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne > des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden. Jedes > vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied vertritt > den Verein einzeln. > (2) Dem Vorstand können darüber hinaus bis zu fünf > weitere Personen angehören. > > Die Wahl wollen wir praktisch so durchführen, dass > wir zwei Wahlgänge haben. Im ersten Wahlgang > werden die drei Vorsitzenden gewählt - und zwar > alle gemeinsam. Es stellen sich also z.B. 5 Leute > auf, jedes Mitglied hat so viele Stimmen wie es > Ämter gibt (hier also 3) und kann diese vergeben > (ohne kumulieren). Die drei mit den meisten > Stimmen sind gewählt. Analog der zweite Wahlgang > für die bis zu fünf weiteren. > > Wie kann ich das sinnvoll und einfach beschreiben? > Gibt es hierfür einen Fachbegriff? Es ist ja keine > Blockwahl im klassischen Sinne. > > Gruß
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