Re: Vereinsvermögen bei Auflösung
von: cchs ()
Datum: 18.08.2021
Meine eigentliche Frage ist weiter unbeantwortet. Falls ich mich unklar oder missverständlich ausgedrückt habe, bitte ich das zu entschuldigen.
Ich wollte wissen, warum sollte man überhaupt die beschriebene Formulierung wählen, wenn dann später die MV doch noch einmal bestimmen muss, wer genau das Geld erhält?
Dann könnte die MV doch auch gleich einen bestimmten Anfallsberechtigten festlegen.
Konkret - wäre z.B. ein solche Beschluss-Abfolge der MV denkbar (in der Einladung zur MV angekündigt):
1) Die MV entscheidet, dass die im 1. Beitrag zitierte, allgemein gehaltene, Formulierung in die Satzung aufgenommen wird.
2) Die MV beschließt die Auflösung des Vereins, da sich kein neuer Vorstand findet.
3) Die MV beschließt, im Rahmen der Bestellung, dass die Liquidatoren den genauen Anfallberechtigten (unter Berücksichtigung des unter 1) neu gefassten § der Satzung) bestimmen dürfen.
Ich bin gespannt auf die Antwort.