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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsneufassung in der MV
von: Rosenresli ()
Datum: 14.08.2021

Hallo zusammen,
zu einer anstehenden Satzungsneufassung habe ich für die MV noch einige Fragen:
1. Wenn die alte Satzung und die neue Satzung den Mitgliedern übersandt wird mit dern Einladung, muss sie doch auf der MV nicht verlesen werden oder?
2. Für den TOP in der Einladung müsste ja eindeutig hervorgehen, welche Passagen der Satzung geändert werden sollen. Dies ist aber bei der Fülle der Änderungen (die weder den Zweck noch den Sitz betreffen) kaum zu machen. Wie würde man dass sinnvoll lösen? Änderung der §§ xxx ohne den genauen Wortlaut? Oder Markierung in der neuen Satzung?
3. Wäre es sinnvoll, einzelne §§ zu einem Block zusammenzufassen und darüber dann abzustimmen? So würden wir nicht die gesamte Satzungneufassung zur Zustimmung stellen, sondern einzelne Passagen. Einige sind wichtiger wie z. B. Vorstandserweiterung. Andere weniger, die z. B.mehr der Lesbarkeit, virtuelle Durchführung der MV auch in Zeiten ohne Corona o. ä betreffen.
Ich würde mir da vlt. 3 Blöcke vorstellen, die auch vom Thema her zusammenpassen.
Was gibt es da für einen Rat für mich?
Viele Grüße
Rosenresli

Re: Satzungsneufassung in der MV
von: pfeffer ()
Datum: 14.08.2021

1. Wenn die alte Satzung und die neue Satzung den Mitgliedern übersandt wird mit dern Einladung, muss sie doch auf der MV nicht verlesen werden oder?

# Ein Pflicht zur Verlesung gibt es nicht. Wie die Mitglieder Kenntnis vom Inhalt des Beschlussgegenstandes erlangen, ist dem Verein freigestellt.

2. Für den TOP in der Einladung müsste ja eindeutig hervorgehen, welche Passagen der Satzung geändert werden sollen.

# Wenn der Beschluss auf Neufassung der Satzung lautet, ist eine Darstellung der einzelnen Änderungen m.E. nicht erforderlich.

3. Wäre es sinnvoll, einzelne §§ zu einem Block zusammenzufassen und darüber dann abzustimmen?

# Das wäre dann sinnvoll, wenn eine Neufassung keine Mehrheit findet, d.h. nicht alles Änderungen mehrheitsfähig sind.