Re: Entlastung des Vorstandes
von: Eva_Vorstand ()
Datum: 11.01.2024
Hallo Herr Pfeffer,
erst einmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Wenn ich Sie richtig verstehe, heißt das: Der Kassenwart kann für das Geschäftsjahr 2023 entlastet werden, obwohl die Kasse für das Jahr noch nicht geprüft wurde? Und der Vorstand, der ja verantwortlich für eine ordentliche Geschäftsführung ist, kann für 2023 entlastet werden, auch wenn die Finanzen noch nicht geprüft sind?
Bitte nochmals um kurze Rückmeldung, das wäre sehr wichtig für mich als neuer Vorstand.
Beste Grüße
Eva