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Vereinsrecht und -organisation
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Man muss hier unterscheiden, ob die Entlastung > zulässig ist (das ist sie grundsätzlich immer) und > ob sie wirksam ist. > D.h. der Vorstand kann sehr wohl entlastet werden, > er hat nur nichts davon, weil sich die Entlastung > nicht auf unbekannte Gegebenheiten erstreckt. Es > liegt also im Interesse des Vorstands, zunächst > ausführlich zu berichten. Sonst ist die Entlastung > faktisch wertlos.
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