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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Eva_Vorstand schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > bei unserer Mitgliederversammlung mit > Vorstandsneuwahl am 29.12.23 gaben sowohl der > Vorstand als auch der Kassenwart einen > Rechenschaftsbericht zum Geschäftsjahr 2023 ab und > gaben den Mitgliedern auch die Gelegenheit zur > Ausprache. Beim Bericht der Kassenprüfer kam > jedoch heraus, dass diese unsere Vereinskasse nur > bis 31.12.22 geprüft hatten - nicht aber für das > Geschäftsjahr 2023. Aus meinem Rechtsverständnis > heraus können daher Kassenwart und Vorstand auch > nur bis 31.12.22 entlastet werden - trotz > Rechenschaftsberichten. Ein Vorstandsmitglied bat > jedoch die Mitgliederversammlung um Entlastung > enschließlich des Geschäftsjahres 2023, woraufhin > die Mehrheit der Mitglieder den Kassenwart und den > Vorstand die Entlastung erteilte. Meine Frage ist > nun, ob die Entlastung überhaupt gültig ist, und > wie Sie das Vorgehen des Vorstandsmitglieds > beurteilen. > > Ich bin gespannt auf Ihre Rückmeldung!
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