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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Entlastung des Vorstands / Vereinsschädigendes Verhalten?
von: HolgerW ()
Datum: 03.01.2024

Ein gutes neues Jahr!

Hallo Herr Pfeffer,

unser Verein hat derzeit vier lt. Satzung gleichberechtigte Vorstände (ohne Vorsitz). Jeweils zwei vertreten den Verein nach außen gemeinsam. Einer der Vorstände kümmert sich um die Finanzen (Schatzmeister).

Vergangenes Jahr im Sommer hat ein weiterer Vorstand ein Mitglieder-Seminar organisiert und die Finanzierung dieses Seminars mit der GKV (Projektförderung) koordiniert. Normalerweise läuft das über den Schatzmeister, das Vorstandsmitglied hat hier jedoch selbst koordiniert, oder versucht zu koordinieren.

Das Seminar fand Anfang Nov. 23 statt. Die Förderzusage der GKV ging schriftlich erst Mitte Nov. 23 ein. Auszahlung der Fördergelder erfolgt erst nach Eingang der Mittelverwendung inkl. der Belege. Hier hat das Vorstandsmitglied nicht korrekt gelesen bzw. reagiert. Ergo, die Projektfördergelder gingen nicht im Finanzjahr 2023 ein (Zufluss-/Abfluss-Prinzip = unser Finanzjahr sieht aufgrund der Ausgaben ohne Projektfördereinnahmen nicht gut aus). Sobald die Mittelverwendung im Januar 24 vollständig eingereicht wird, sollte auch das Geld eintreffen.

Zudem wurden die Hälfte der reservierten Hotelzimmer nicht zeitnahe storniert, sodass dem Verein nun Storno-(no-show) Kosten in Höhe von ca. 2000 Euro anfallen.

Wie schätzen Sie die Situation ein?
- Seminarplanung und Ausgaben ohne schriftliche Projektbewilligung?
- Einnahme der Projektfördergelder erst in 2024 statt 2023
(Vorstand reichte Mittelverwendung und Belege nicht rechtzeitig ein)
- Stornokosten aufgrund falscher Planung bzw. ausbleibender Stornierung der Zimmer

Kann man hier von grober Fahrlässigkeit des verantwortlichen und koordinierenden Vorstands sprechen?
Welche Gefahr besteht, sollten die Kassenprüfer diese Situation und Mängel erkennen?
Können die Kassenprüfer den Vorstand nur teilweise entlasten und ein Mitglied ausschließen?
Falls ja, wie wäre hier dann zu verfahren?

Besten Dank für Ihre Einschätzung!
Gruß
HolgerW

Re: Entlastung des Vorstands / Vereinsschädigendes Verhalten?
von: pfeffer ()
Datum: 03.01.2024

Haftungsgegenstand kann nur der tatsächlich entstandene Schaden sein. Das betrifft wohl nur die nicht stornierten Hotelzimmer. Ob hier grobe Fahrlässigkeit vorlag, kann ich nicht beurteilen.
Grundsätzlich können auch einzelne Vorstandsmitglieder (nicht) entlastet werden.

Re: Entlastung des Vorstands / Vereinsschädigendes Verhalten?
von: HolgerW ()
Datum: 04.01.2024

Besten Dank Herr Pfeffer für die Einschätzung.

Was wäre, sollte ein Vorstandsmitglied nicht entlastet werden?

An der kommenden MV sind auch Vorstandsneuwahlen.
Sollte sich dieses Mitglied neu zur Wahl stellen wollen, und wurde vorher nicht entlastet, kann oder muss die Entlastung nachgeholt werden? Oder bedeutet es, dass die Person ohne vorherige Entlastung eben nicht zur Wahl antreten und nicht gewählt werden kann?



pfeffer schrieb:
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> Haftungsgegenstand kann nur der tatsächlich
> entstandene Schaden sein. Das betrifft wohl nur
> die nicht stornierten Hotelzimmer. Ob hier grobe
> Fahrlässigkeit vorlag, kann ich nicht beurteilen.
> Grundsätzlich können auch einzelne
> Vorstandsmitglieder (nicht) entlastet werden.

Re: Entlastung des Vorstands / Vereinsschädigendes Verhalten?
von: pfeffer ()
Datum: 04.01.2024

Was wäre, sollte ein Vorstandsmitglied nicht entlastet werden?

# Zunächst einmal gar nichts. Die Verweigerung der Entlastung bedeutet ja nur, dass sich der Verein Schadensersatzanprüche offen hält. Sie geltend zu machen, ist eine andere Sache.

An der kommenden MV sind auch Vorstandsneuwahlen.
Sollte sich dieses Mitglied neu zur Wahl stellen wollen, und wurde vorher nicht entlastet, kann oder muss die Entlastung nachgeholt werden?

# Wenn die Satzung das nicht anders regelt, schließt die fehlenden Entlastung die Wahl nicht aus.