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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Haftungsgegenstand kann nur der tatsächlich > entstandene Schaden sein. Das betrifft wohl nur > die nicht stornierten Hotelzimmer. Ob hier grobe > Fahrlässigkeit vorlag, kann ich nicht beurteilen. > Grundsätzlich können auch einzelne > Vorstandsmitglieder (nicht) entlastet werden.
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