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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
HolgerW schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein gutes neues Jahr! > > Hallo Herr Pfeffer, > > unser Verein hat derzeit vier lt. Satzung > gleichberechtigte Vorstände (ohne Vorsitz). > Jeweils zwei vertreten den Verein nach außen > gemeinsam. Einer der Vorstände kümmert sich um die > Finanzen (Schatzmeister). > > Vergangenes Jahr im Sommer hat ein weiterer > Vorstand ein Mitglieder-Seminar organisiert und > die Finanzierung dieses Seminars mit der GKV > (Projektförderung) koordiniert. Normalerweise > läuft das über den Schatzmeister, das > Vorstandsmitglied hat hier jedoch selbst > koordiniert, oder versucht zu koordinieren. > > Das Seminar fand Anfang Nov. 23 statt. Die > Förderzusage der GKV ging schriftlich erst Mitte > Nov. 23 ein. Auszahlung der Fördergelder erfolgt > erst nach Eingang der Mittelverwendung inkl. der > Belege. Hier hat das Vorstandsmitglied nicht > korrekt gelesen bzw. reagiert. Ergo, die > Projektfördergelder gingen nicht im Finanzjahr > 2023 ein (Zufluss-/Abfluss-Prinzip = unser > Finanzjahr sieht aufgrund der Ausgaben ohne > Projektfördereinnahmen nicht gut aus). Sobald die > Mittelverwendung im Januar 24 vollständig > eingereicht wird, sollte auch das Geld > eintreffen. > > Zudem wurden die Hälfte der reservierten > Hotelzimmer nicht zeitnahe storniert, sodass dem > Verein nun Storno-(no-show) Kosten in Höhe von ca. > 2000 Euro anfallen. > > Wie schätzen Sie die Situation ein? > - Seminarplanung und Ausgaben ohne schriftliche > Projektbewilligung? > - Einnahme der Projektfördergelder erst in 2024 > statt 2023 > (Vorstand reichte Mittelverwendung und Belege > nicht rechtzeitig ein) > - Stornokosten aufgrund falscher Planung bzw. > ausbleibender Stornierung der Zimmer > > Kann man hier von grober Fahrlässigkeit des > verantwortlichen und koordinierenden Vorstands > sprechen? > Welche Gefahr besteht, sollten die Kassenprüfer > diese Situation und Mängel erkennen? > Können die Kassenprüfer den Vorstand nur teilweise > entlasten und ein Mitglied ausschließen? > Falls ja, wie wäre hier dann zu verfahren? > > Besten Dank für Ihre Einschätzung! > Gruß > HolgerW
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