Vorstand und Geschäftsführer
von: Lucy (Hilfe für Menschen in Not) ()
Datum: 28.09.2020
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
ich hätte 2 Fragen zum Vorstand / Geschäftsführer. Unser Verein hat einen Vorstand i.S.v. § 26 BGB bestehend aus 1. Vorsitzendem (angestellt), 2. Vorsitzendem (ehrenamtlich) und Schatzmeister (ehrenamtlich). Der 1. Vorsitzende ist auch der Geschäftsführer. Darüber hinaus gibt es auch einen stellvertretenden Geschäftsführer, der angestellt ist, aber nicht dem Vorstand angehört.
1. Frage: Der Vorstand ist in der Satzung verankert, die Geschäftsführer jedoch noch nicht. Inwiefern müssen der Geschäftsführer und der stellvertretende Geschäftsführer in der Satzung verankert sein?
2. Frage: Welche Angaben zu Vorstand und Geschäftsführung müssen auf dem Briefpapier des Vereins erscheinen und welche im Impressum auf der Website?
Würde es genügen, wenn Vorstand und Geschäftsführung mit Namen aufgeführt werden, also z.B.:
"Vorstand: Klaus Müller, Anton Maier, Karl Schmidt
Geschäftsführung: Klaus Müller, Martin Schneider"?
Oder muss auch ersichtlich sein, wer welche konkrete Position inne hat, also z.B.:
Vorstand: Klaus Müller (1. Vorsitzender), Anton Maier (2. Vorsitzender), Karl Schmidt (Schatzmeister)
Geschäftsführung: Klaus Müller (Geschäftsführer), Martin Schneider (stellvertretender Geschäftsführer)"?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Beste Grüße
Lucy