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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Lucy (Hilfe für Menschen in Not) schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > ich hätte 2 Fragen zum Vorstand / Geschäftsführer. > Unser Verein hat einen Vorstand i.S.v. § 26 BGB > bestehend aus 1. Vorsitzendem (angestellt), 2. > Vorsitzendem (ehrenamtlich) und Schatzmeister > (ehrenamtlich). Der 1. Vorsitzende ist auch der > Geschäftsführer. Darüber hinaus gibt es auch einen > stellvertretenden Geschäftsführer, der angestellt > ist, aber nicht dem Vorstand angehört. > > 1. Frage: Der Vorstand ist in der Satzung > verankert, die Geschäftsführer jedoch noch nicht. > Inwiefern müssen der Geschäftsführer und der > stellvertretende Geschäftsführer in der Satzung > verankert sein? > > 2. Frage: Welche Angaben zu Vorstand und > Geschäftsführung müssen auf dem Briefpapier des > Vereins erscheinen und welche im Impressum auf der > Website? > > Würde es genügen, wenn Vorstand und > Geschäftsführung mit Namen aufgeführt werden, also > z.B.: > "Vorstand: Klaus Müller, Anton Maier, Karl Schmidt > > Geschäftsführung: Klaus Müller, Martin > Schneider"? > > Oder muss auch ersichtlich sein, wer welche > konkrete Position inne hat, also z.B.: > Vorstand: Klaus Müller (1. Vorsitzender), Anton > Maier (2. Vorsitzender), Karl Schmidt > (Schatzmeister) > Geschäftsführung: Klaus Müller (Geschäftsführer), > Martin Schneider (stellvertretender > Geschäftsführer)"? > > Vielen Dank für Ihre Unterstützung! > > Beste Grüße > Lucy
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