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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > a) Können auf dem Briefpapier mehr Angaben gemacht > werden, als erforderlich? Dh. kann z.B. der > Geschäftsführer aufgenommen werden, obwohl er > nicht der gesetzliche Vertreter ist? Oder ist dies > irreführend? > > # Wenn klar ist, wer gesetzlicher Vertreter ist, > gibt es da keine Bedenken. > > b) Wenn der/die Geschäftsführer besondere > Vertreter nach BGB sind und in der Satzung > verankert, müssten/könnten sie dann auch auf dem > Briefpapier auftauchen? > > # Nein, er hat keine Gesamtvertretungsvollmacht. > Die hat als gesetzlicher Vertreter nur der > Vorstand. > > 3. Frage: Zum Vorstand auf dem Briefpapier: > Bei Einzelvertretungsberechtigung würde demnach 1 > Vorstandsmitglied auf dem Briefpapier genügen? > Wenn ja, können dennoch alle aufgeführt werden? > # Ganz richtig. > Und genügt hier einfach der Name / die Namen oder > auch die Position im Vorstand? > # Der Name genügt.
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