Re: Verein als Gesellschafter einer gUG
von: Christine Roth ()
Datum: 26.06.2020
Herzlichen Dank Herr Pfeffer für die raschen Antworten. Leider komme ich aus beruflichen Gründen heute erst dazu, darauf zu reagieren.
Bzgl. #3. ergaben sich noch mal folgende Zusatzfragen:
Da unser vertretungsberechtigter Vorstand aus 4 Personen besteht, von denen jeweils 2 gemeinschaftlich den Verein nach außen vertreten, würde das unserer Auffassung nach bedeuten, dass diese beiden Personen in den Gesellschafterversammlungen anwesend sind, aber zusammen nur 1 Stimmrecht ausüben. Außerdem kann es sein, dass sich diese 2-Personen-Konstellation theoretisch von Versammlung zu Versammlung immer wieder anders zusammen setzen kann.
Verstehen wir das richtig?
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> # 3. Wer bestimmt die natürliche Person, die den
> Verein in der Gesellschafterversammlung vertritt?
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> Das ist automatisch der Vorstand des Vereins