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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da unser vertretungsberechtigter Vorstand aus 4 > Personen besteht, von denen jeweils 2 > gemeinschaftlich den Verein nach außen vertreten, > würde das unserer Auffassung nach bedeuten, dass > diese beiden Personen in den > Gesellschafterversammlungen anwesend sind, aber > zusammen nur 1 Stimmrecht ausüben. > > # Ganz richtig. > > Außerdem kann es sein, dass sich diese > 2-Personen-Konstellation theoretisch von > Versammlung zu Versammlung immer wieder anders > zusammen setzen kann. > > #Ja, das ist möglich. > In der Regel wird ja den Entscheidungen in der > Gesellschafterversammlung ein Beschluss des > Vorstands vorangehen.
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