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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > # 1. Muss das Vorhaben aus Vereinssicht vorher mit > Finanzamt und ggf. Gericht geklärt, bzw. dort > irgendwie angemeldet werden? > > Nein. Wichtig ist aber die Mittelaufbringung für > den Stammkapitalanteil gemeinnützigkeitskonform zu > gestalten > > # 2. Kann der Vorstand des Vereins beschließen, > Gesellschafter zu werden, oder muss es einen > Beschluss der Mitgliederversammlung geben? > > Das wird von der Höhe der Einlage abhängen. > > > # 3. Wer bestimmt die natürliche Person, die den > Verein in der Gesellschafterversammlung vertritt? > > Das ist automatisch der Vorstand des Vereins
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