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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beschluss über virtuelle Versammlungen gem. § 32 BGB
von: Edelgard9 ()
Datum: 11.10.2023

Eine für unseren Verein gerade sehr aktuelle Frage, die sich aus der Gesetzesänderung des § 32 BGB ergibt:

Bei einer Mitgliederversammlung wird beschlossen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können.

Darf der Vorstand dann bei den künftigen Versammlungen für die jeweilige Versammlung festlegen, ob diese als Präsenz- oder virtuelle Versammlung stattfinden wird? Oder muss dafür bei dem obigen Beschluss zu den künftigen Versammlungen zusätzlich der Beschluss gefasst werden, dass der Vorstand bei Einberufung der jeweiligen Versammlung darüber entscheidet, ob die Versammlung als Präsenz- oder virtuelle Versammlung stattfinden soll?

Vielen Dank für eine möglichst kurzfristige Antwort!

Re: Beschluss über virtuelle Versammlungen gem. § 32 BGB
von: pfeffer ()
Datum: 11.10.2023

Grundsätzlich darf der Vorstand entscheiden. Wenn also der Beschluss der MV nur die Möglichkeit der virtuellen MV zum Inhalt hatte und keine konkrete Weisung für die Art der Durchführung, entscheidet jeweils der Vorstand, wie die MV durchgeführt wird.