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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Edelgard9 schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine für unseren Verein gerade sehr aktuelle > Frage, die sich aus der Gesetzesänderung des § 32 > BGB ergibt: > > Bei einer Mitgliederversammlung wird beschlossen, > dass künftige Versammlungen auch als virtuelle > Versammlungen einberufen werden können. > > Darf der Vorstand dann bei den künftigen > Versammlungen für die jeweilige Versammlung > festlegen, ob diese als Präsenz- oder virtuelle > Versammlung stattfinden wird? Oder muss dafür bei > dem obigen Beschluss zu den künftigen > Versammlungen zusätzlich der Beschluss gefasst > werden, dass der Vorstand bei Einberufung der > jeweiligen Versammlung darüber entscheidet, ob die > Versammlung als Präsenz- oder virtuelle > Versammlung stattfinden soll? > > Vielen Dank für eine möglichst kurzfristige > Antwort!
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