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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Grundsätzlich darf der Vorstand entscheiden. Wenn > also der Beschluss der MV nur die Möglichkeit der > virtuellen MV zum Inhalt hatte und keine konkrete > Weisung für die Art der Durchführung, entscheidet > jeweils der Vorstand, wie die MV durchgeführt > wird.
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