Re: Verhinderung 1. Vorsitzender zur JHV
von: pfeffer ()
Datum: 15.10.2019
Eine Frage aber noch - ist die Versammlung dann bei Fehlen den 1. V. überhaupt rechtlich in der Lage, die Versammlung durchzuführen? Faktisch fehlt ja in der JHV die Hälfte vom Vorstand, da der Vorstand i. S. des § 26 BGB aus 1. V und GF besteht.
# Es ist ja eine Mitgliederversammlung, keine Vorstandssitzung, da muss der Vorstand nur anwesend sein, wenn die Satzungs das verlangt.
2. V vertritt den 1. V. bei Verhinderung in allen Rechtsfragen. Würde dann der 2. V. + GF genügen für die Durchführung der JHV mit all ihren Wahlen und Beschlüssen?
# Wie gesagt, die Anwesenheit des Vorstands ist grundsätzlich nicht erforderlich.