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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Frage aber noch - ist die Versammlung dann > bei Fehlen den 1. V. überhaupt rechtlich in der > Lage, die Versammlung durchzuführen? Faktisch > fehlt ja in der JHV die Hälfte vom Vorstand, da > der Vorstand i. S. des § 26 BGB aus 1. V und GF > besteht. > # Es ist ja eine Mitgliederversammlung, keine > Vorstandssitzung, da muss der Vorstand nur > anwesend sein, wenn die Satzungs das verlangt. > > 2. V vertritt den 1. V. bei Verhinderung in allen > Rechtsfragen. Würde dann der 2. V. + GF genügen > für die Durchführung der JHV mit all ihren Wahlen > und Beschlüssen? > # Wie gesagt, die Anwesenheit des Vorstands ist > grundsätzlich nicht erforderlich.
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